Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung in unserem Pflegeheim für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, aber für eine begrenzte Zeit stationäre Pflege benötigen.
 
Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten.
Die Pflegekasse übernimmt 15 Tage Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr und zahlt bis zu 1.854,00 €uro/Jahr. Zusätzlich kann nicht genutztes Verhinderungspflege-Budget bis zu 1.685,00 €uro zur Kurzzeitpflege hinzugerechnet werden. Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 3.539,00 €uro/Jahr.
 
Pflegekosten werden von der Pflegekasse anteilig übernommen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten muss die pflegebedürftige Person selbst tragen.